BASEL III, Auswirkungen auf das Hypothekargeschäft

Ende 2023 hat der Bundesrat Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) für Finanzinstitute beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Gleichzeitig werden die überarbeiteten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) wirksam, die neue Mindestanforderungen für grundpfandgesicherte Kredite festlegen. Diese Anpassungen integrieren die finalen Basel-III-Standards in das Schweizer Recht, die als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008-2009 entwickelt wurden. Die Basel-III-Standards zielen darauf ab, die internationale Vergleichbarkeit der Berechnungen risikogewichteter Aktiva zu verbessern und die Verwendung interner Modelle zu begrenzen. Zudem erhöhen sie die Risikosensitivität der Standardansätze: Risikoreichere Geschäftsbereiche erfordern mehr Eigenmittel, während weniger riskante Bereiche mit geringeren Eigenmitteln auskommen. Im Hypothekargeschäft führt die neue ERV zur Einführung neuer Positionsklassen und belehnungsabhängiger Risikogewichte. Für selbstgenutzte Wohn- und Gewerbeliegenschaften sinken die Eigenmittelanforderungen, während sie für höher belehnte Wohnrenditeliegenschaften steigen. Aufgrund der höheren Eigenmittelanforderungen werden die 2019 von der SBVg eingeführten strengeren Vorgaben für Renditeimmobilien aufgehoben.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die neuen Regulierungen im Bankensektor und im Hypothekargeschäft zu keinen wesentlichen Änderungen der Eigenmittelanforderungen führen. Trotzdem sind einigewesentliche Anpassungen in den IT-Systemen notwendig.

Banken können zur Berechnung risikogewichteter Positionen entweder den internen IRB-Ansatz oder den standardisierten Ansatz (SA) verwenden. Der IRB-Ansatz ist komplexer, wird oft von grösseren Banken genutzt und erfordert eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der SA hingegen ist einfacher, verwendet vorgegebene Risikogewichte und eignet sich besonders für kleinere Banken. Um zu niedrigen Eigenkapitalanforderungen durch interne Modelle entgegenzuwirken, schreibt Basel III über das Total der risikogewichteten Aktiva einen sogenannten Output-Floor von mindestens 72.5% vor.

Änderungen der Risikogewichte im SA betreffen somit direkt SA-Banken und indirekt IRB-Banken über den sektoriellen Floor. Der Standardansatz unterscheidet lediglich zwischen Wohn- und übrigen Liegenschaften und verwendet einen Tranchenansatz mit drei Risikogewichten. Baufinanzierungen werden dabei genauso behandelt wie fertiggestellte Objekte, und die Nutzung der Immobilie spielt keine Rolle. Wenn die SBVg-Mindestanforderungen an Tragbarkeit und Belehnung nicht erfüllt sind, wird unabhängig vom Objekttyp ein erhöhtes Risikogewicht von 100% angewendet. 

Im neuen Standardansatz müssen Banken künftig differenzieren, ob ein Kredit für selbstgenutzte Wohnliegenschaften, Wohnrendite-Liegenschaften, selbstgenutzte Gewerbe-Liegenschaften oder Gewerberendite-Liegenschaften vergeben wird. Auch Baukredite werden unterschiedlich behandelt. Wenn die überarbeiteten SBVg-Richtlinien sowie weitere Kriterien wie eine positive Tragbarkeitsbeurteilung nach den internen Richtlinien der Bank erfüllt sind, kommen risikosensible Risikogewichte zur Anwendung. Andernfalls gelten erhöhte Risikogewichte, die je nach Art und Nutzung der Liegenschaft variieren. Über weitere Auswirkungen und detaillierte Anforderungen können wir gerne Auskunft geben. 

Wir bei Infonovis haben in zahlreichen Vorhaben im Hypothekarumfeld und spezifischen Projekten «Basel I bis III» grosse Erfahrung sammeln können. Mit unseren motivierten Mitarbeitenden und einem beachtlichen Netzwerk haben wir die Kompetenzen und Möglichkeiten, Sie durch diese anstehenden Veränderungen zu begleiten. Gerne überzeugen wir Sie auch persönlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

EMIR REFIT LEVEL 2 Anpassungen

Seit 2014 unterliegen börsengehandelte sowie OTC-Derivate unabhängig von der Einstufung der Gegenparteien der Meldepflicht. Geschäfte müssen (innerhalb des nächsten Bankwerktages) nach Abschluss, Änderung, Verlängerung, Auflösung und Kündigung an ein in der Europäischen Union (EU) von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassenes Transaktionsregister gemeldet werden.

Seit Inkrafttreten sind die Meldepflichten durch Anpassungen und Erweiterungen an den RTS (Regulatory Technical Standards), den ITS (Implementing Technical Standards) sowie den Validation Rules zur Implementierung der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) laufend angepasst und erweitert worden.

Im Rahmen von EMIR REFIT hat die EU-Kommission die entsprechenden neuen RTS und ITS im Oktober 2022 verabschiedet. Damit hat die 18-monatige Übergangsfrist zur Umsetzung und Einführung begonnen. Die Anwendung der neuen Anforderungen wird ab dem 29. April 2024 verpflichtend. Neben der genannten Implementierungsfrist sind Bestandsgeschäfte innerhalb von sechs Monaten nach Start der Anwendbarkeit, also bis zum Oktober 2024, zu aktualisieren und spätestens ab diesem Zeitpunkt unter Beachtung der neuen Standards zu melden. Falls es vorher zu meldepflichtigen Änderungen an den Bestandsgeschäften kommt, so sind diese ebenfalls bereits im neuen Format zu melden.

Wir bei Infonovis haben mit unserem Netzwerk an erfahrenen und motivierten Mitarbeitern die Möglichkeit, Sie durch diese Veränderungen zu navigieren. Gerne überzeugen wir Sie auch persönlich. Machen Sie den ersten Schritt und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

Wir sind für Sie da

Die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Ansteckung mit dem Coronavirus haben weitreichende Folgen und schränken uns alle im Alltag ein. Dies ist eine herausfordernde Zeit. Wir wünschen Ihnen dabei nur das Beste und bleiben Sie gesund.

Auch die Infonovis übernimmt Verantwortung, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Darum arbeiten bei uns die meisten Mitarbeitenden im Homeoffice. Wir setzen alles daran, auch unter diesen veränderten Bedingungen den bestmöglichen Kundenservice zu bieten und laufende Projekte optimal zu unterstützen.

Selbstverständlich sind wir auch weiterhin für Sie erreichbar. Bei einem Anliegen wenden Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail an unsere Berater.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es vielleicht einmal etwas länger dauert, wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen. Dass wir Termine vorderhand telefonisch abhalten. Und dass vielleicht auch mal eine Kinderstimme ins Gespräch platzt.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und grüssen Sie freundlich.

Infonovis AG und Mitarbeitende

Zusammenschluss mit Quad Solutions GmbH

Die beiden Schweizer Unternehmen Quad Solutions GmbH und Infonovis AG legen per Jahresanfang 2018 ihre Aktivitäten zusammen. Die Konsolidierung ermöglicht uns beste Voraussetzung, um sich auf dem Markt als erfolgreicher Anbieter zu behaupten. Zukünftig wird das Unternehmen unter dem Namen Infonovis AG auftreten und mit Wirkung per 1. Januar 2018 alle Geschäftstätigkeiten übernehmen.

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Die Quad Solutions GmbH ist seit rund 20 Jahren ein führender Dienstleistungsanbieter in der Finanz- und Gesundheitsbranche und unterstützt ihre Kunden in der Implementation, Erweiterung und Wartung von IT-Vorhaben. Zu ihren Kunden gehören namhafte Retail-, Privat- und Investmentbanken sowie unterschiedliche Organisationen im Gesundheitswesen im In- und Ausland. Durch den Zusammenschluss entstehen Synergieeffekte welche direkt unseren Kunden und Partnern zugutekommen, um sich dauerhaft erfolgreich auf dem Markt zu positionieren. Der Zusammenschluss ermöglicht uns, steigende Anforderungen, wachsende Komplexität und Bedürfnisse unserer Kunden optimal und mit grösstmöglicher Effizient anzugehen sowie als umfassender Dienstleistungsanbieter agieren zu können.